Zuschüsse KJR Oberallgäu

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Jugendliche brauchen Freiräume und Beteiligungsmöglichkeiten um sich zu einem gesellschaftsfähigen und verantwortungsbewussten Mitglied der Gesellschaft zu entfalten. Die Angebote der der Jugendarbeit tragen hierzu bei.


In Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Die Förderung dieser eigenverantwortlichen Tätigkeit ist Ziel dieser Richtlinien. Jedoch können Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsmaßnahmen, Ausbildung von Jugendleitern und vieles weitere nicht zum Nulltarif erbracht werden. Aus diesem Grund gewährt der Kreisjugendring Oberallgäu Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Oberallgäu aus Steuermitteln des Landkreises.

Antragsberechtigt sind die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften (einschließlich deren Untergliederungen) mit Vertretungsrecht in der Vollversammlung des KJR Oberallgäu.