

Zuschüsse Kreisjugendring Oberallgäu
Antragsberechtigt sind die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften (einschließlich deren Untergliederungen) mit Vertretungsrecht in der Vollversammlung des KJR Oberallgäu.
Achtung: ab 2026 gelten neue Formulare!
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Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Jugendliche brauchen Freiräume und Beteiligungsmöglichkeiten um sich zu einem gesellschaftsfähigen und verantwortungsbewussten Mitglied der Gesellschaft zu entfalten. Die Angebote der der Jugendarbeit tragen hierzu bei.
In Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Die Förderung dieser eigenverantwortlichen Tätigkeit ist Ziel dieser Richtlinien. Jedoch können Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsmaßnahmen, Ausbildung von Jugendleitern und vieles weitere nicht zum Nulltarif erbracht werden. Aus diesem Grund gewährt der Kreisjugendring Oberallgäu Maßnahmen und Aktivitäten der Jugendarbeit im Landkreis Oberallgäu aus Steuermitteln des Landkreises.
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Wie mach ich das richtig?
1. Zuschussrichtlinien durchlesen
2. den aktuellen Zuschussantrag herunterladen und vollständig ausfüllen
3. die aktuelle KJR-Teilnehmerliste herunterladen und vollständig ausfüllen
4. Belegliste vollständig ausfüllen
5. Bericht schreiben
6. alle Unterlagen in eine PDF Datei packen und an KJR schicken
Ihre Ansprechpartnerin:

Barbora Berlinger
Verwaltungskraft
Tel.: (08321) 6121117
Mail: barbora.berlinger@lra-oa.bayern.de
Kassenleitung, Ferienpässe, Zuschüsse, Bußgelder
Formulare zum Download
PDF Formular zum manuellen Ausfüllen
Zuschussantrag
zum Ausfüllen
kommt demnächst
Aktuelle Fassung
Tabelle zum manuellen
Ausfüllen
Teilnehmerliste
PDF Formular zum digitalen Ausfüllen
kommt demnächst


