über uns
Was ist ein Jugendring?
Ein Jugendring ist ein Zusammenschluss mehrerer Jugendverbände, in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Sozialgesetzbuchs (§12 SGB VIII ) festgelegt sind. Er ist ein Ort, an dem Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten werden. Ein Jugendring ist damit ein wichtiger Bestandteil in der Beteiligung von jungen Menschen.
Als unterste Ebene der Jugendringe machen viele Stadt- und Kreisjugendringe direkte Jugendarbeit vor Ort. Sie veranstalten Freizeiten, Jugendleiterausbildungen u. v. m. Jedoch ist jeder Jugendring letztlich unterschiedlich aufgebaut, seine Aufgaben unterscheiden sich deutlich von Landkreis zu Landkreis. Somit gibt es Kreisjugendringe mit mehreren hundert Beschäftigten und solche mit keinem einzigen.
Seine Tätigkeitsfelder sind oft vernetzt mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Auf Landesebene gibt es die Landesjugendringe, die eine Lobbyfunktion für Jugendliche gegenüber Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik wahrnehmen, um die Rahmenbedingungen der Jugendarbeit zu sichern und zu gestalten.
Der Deutschen Bundesjugendring (DBJR) vertritt die Interessen der Jugendlichen gegenüber dem Parlament und der Regierung sowie gegenüber europäischen Institutionen bundesweit und bereits seit 1949. Er nimmt laut Satzung auf die Jugendpolitik und die Entwicklung der Jugendgesetzgebung Einfluss. Er wirkt darüber hinaus im Interesse der Jugend in zahlreichen Organisationen der Jugendbildung, Jugendhilfe und Jugendarbeit mit. Er macht Positionen junger Menschen in der Öffentlichkeit und gegenüber der Wissenschaft sichtbar.